Leistungen - Überwachung / Prüfung

PSP übernimmt jede Art von Überwachungsaufgaben, die die fachgerechte und korrekte Umsetzung der tragwerksplanerischen Vorgaben in die bauliche Realität gewährleisten sollen. Dazu gehören sowohl

  • die Objektüberwachung oder Fachbauleitung im Auftrage der Bauherrnschaft oder des von ihr beauftragten Generalunternehmers, als auch
  • die Bauüberwachung im Auftrage der Bauaufsicht („Vieraugenprinzip“).

In beiden Fällen wird sowohl die Montageüberwachung und die Endabnahme auf der Baustelle durchgeführt, als auch – sofern erforderlich – die Fertigungsüberwachung im Werk. Zu Letzterer gehört u. a. die Kontrolle der Ausgangsmaterialien und -halbzeuge, die Überprüfung der Systemgeometrie sowie die schweißtechnische und korrosionstechnische Überwachung und Abnahme.

Aufgaben im Bereich der Prüfung bautechnischer Unterlagen in statisch-konstruktiver Hinsicht werden von PSP übernommen, so weit sie außerhalb des deutschen bauaufsichtlichen Bereiches anfallen. Beispiele sind Tragwerke, die im Ausland errichtet werden, oder auch Konstruktionen, die im Inland außerhalb des Geltungsbereiches des deutschen Baurechts errichtet werden. Die große Erfahrung aus der jahrelangen Tätigkeit des Seniorpartners von PSP als anerkannter Prüfingenieur für Baustatik / Fachrichtung Metallbau garantiert eine sachgemäße und zuverlässige Durchführung solcher Prüfungen.